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Bild: Laurence Chaperon

Eine neue Ära des Bauens beginnt

20.05.2024
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Ignatz Wrobel

„Einfach ist es mit ‚einfach bauen‘ in Deutschland ganz und gar nicht,“ lautet die prägnante Einleitung. Doch es gibt Hoffnung: Mit der Einführung des Gebäudetyp-e könnte eine bahnbrechende Veränderung in der Bauindustrie anstehen. Rund 3.000 DIN-Normen und Bauvorschriften erschweren derzeit das Bauen in Deutschland. Zahlreiche Kommissionen und Gremien haben sich vergeblich bemüht, diese zu verschlanken. Doch nun scheint ein vielversprechender Ansatz gefunden: „Wir sind von der Ideenphase in die Umsetzungsphase gekommen,“ erklärte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, auf dem Symposium „Einfach bauen“ in Berlin.

Innovation durch Regelabweichung

Der Gebäudetyp-e steht als Symbol für ein erleichtertes Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik (aRdT). Ziel ist es, Innovation zu fördern und Baukosten zu senken, ohne dabei grundlegende Schutzziele wie Statik, Brandschutz und Umweltschutz zu vernachlässigen. Die Architektenkammern treiben die Initiative voran, um mit Architekten, Bauwesen-Experten und der Bundesregierung Wege zu diskutieren, wie Bauherren und Planer mehr Autonomie erhalten können.

„Um den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend bauen zu können, müssen wir das System für einfachere und experimentellere Lösungen öffnen,“ betonte Florian Dilg, Vorsitzender der Task-Force GT-e bei der Bundesarchitektenkammer (BAK). Die vereinfachte Konstruktion und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums stehen hierbei im Fokus. Projekte sollen durch sichtbare Kennzeichnung des Gebäudetyps-e Transparenz bieten und Missbrauch verhindern.

Praxisbeispiele und rechtliche Hürden

Bereits bestehende Projekte, wie die Erweiterung der Berlin Metropolitan School, zeigen, wie nachhaltiges und kostengünstiges Bauen aussehen kann. In Bayern wurden 19 Pilotprojekte für den Gebäudetyp-e ausgewählt, die innovative Lösungen präsentieren. Diese zeigen, dass kreative Freiheit und adäquate Honorare Hand in Hand gehen sollten, um langfristige Einsparungen im Betrieb zu erzielen.

Eine der größten Herausforderungen bleibt die rechtliche Absicherung: DIN-Normen gelten nahezu automatisch als aRdT, was Abweichungen riskant macht. Stefan Leupertz, Bundesrichter a.D., hat in einem Rechtsgutachten vorgeschlagen, dass bei Verträgen zwischen Unternehmen die aRdT nicht automatisch als vereinbarte Beschaffenheiten gelten sollten. Dies würde die Rechtsunsicherheit deutlich verringern.

Der Weg zur Umsetzung

Heiko Roeder vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Irene Pakuscher vom Bundesministerium der Justiz betonten die Notwendigkeit einer behutsamen juristischen Öffnung. Trotz offener Fragen unterstützt die Bundesregierung den Gebäudetyp-e voll und ganz. Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, hofft auf eine baldige zivilrechtliche Flankierung: „Die Architektenschaft braucht wieder mehr Freiheit, um die großen anstehenden Aufgaben wie Wohnungsmangel und nachhaltiges Bauen kreativ zu lösen.“

Mit dem Gebäudetyp-e könnte die deutsche Bauindustrie vor einem entscheidenden Wandel stehen – weg von überbordender Reglementierung hin zu mehr Innovationsfreiheit und kosteneffizientem Bauen. So wird „einfach bauen“ vielleicht doch bald einfacher. mehr…